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Prüfung von Chemikalien

REACH - mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt
in Europa

Im Sinne eines weitreichenden Verbraucherschutzes sollen Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien geschützt und das Chemikalienrecht der EU zusammengefasst und grundlegend modernisiert werden. 

Die neue europäische Chemikalienverordnung wirkt unter dem Schlagwort "REACH"

                     Registrierung, Evaluierung, Authorisierung von Chemikalien 

darauf hin, dass entlang der gesamten Produktionskette vom Hersteller oder Importeur bis hin zum Endverbraucher mehr sicherheitsrelevante Informationen über Chemikalien als bisher zur Verfügung stehen. Die Verordnung ist nach langwierigen Verhandlungen am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Sie finden hier die im EG-Amtsblatt veröffentlichte deutsche Fassung der REACH-Verordnung.

Informationen finden sich auf europäischer und nationaler Ebene. Unter www.reach-helpdesk.de  ist das REACH-Helpdesk, die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, zu finden.

Dort finden Sie Informationen und Orientierungshilfen bei der Umsetzung von REACH, Unterstützung bei Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen sowie weiterführende Links zu anderen Organisationen.

Fragen, die die individuelle Situation Ihres Unternehmens betreffen, können Sie dort stellen.

Auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)  finden Sie alle Informationen über REACH sowie neueste Nachrichten über Leitlinien, Anwendungshilfen, chemische Stoffe und die Verordnung. Unter www.reach-net.com  können Sie nach passenden und praxiserprobten Antworten recherchieren. 

Für den Fall, dass Ihr Unternehmen externe Unterstützung etwa bei der Registrierung braucht, ist anbei eine Liste von Unternehmen hinterlegt worden, die am 30.06.2006 im Umweltministerium der REACH-Arbeitsgruppe ihr Dienstleistungsangebot präsentiert haben. Bei der Vorbereitung des Termins hat sich gezeigt, dass in Deutschland zahlreiche potenziell geeignete Dienstleister/Consultants zur Verfügung stehen, die Sie meist im Internet finden können, z.B. in der Datenbank www.umfis.de der Industrie- und Handelskammern. Dennoch können Kapazitätsengpässe nicht generell ausgeschlossen werden (z.B. bei Laboruntersuchungen zur Ermittlung von Stoffdaten). Sobald also der Bedarf an externer Unterstützung definitiv feststeht, empfiehlt sich die Anbahnung entsprechender Kontakte, um die fristgerechte Bearbeitung sicher zu stellen.

Bei der Registrierung werden auch - abhängig von der jeweiligen jährlichen Produktionsmenge - mehr oder minder detaillierte Informationen darüber vorzulegen sein, ob und in welcher Form Mensch und Umwelt dem jeweiligen Stoff ausgesetzt sind (Exposition).  
Die Berufsgenossenschaften und Bundesländer haben für eine Reihe von Anwendungsfällen Expositionsbeschreibungen erarbeitet. Auch das Umweltbundesamt kann Ihnen bei diesem schwierigem Thema Informationen zur Verfügung stellen. 

Viele Details der praktischen Anwendung des neuen Rechts sind trotz endgültiger Verabschiedung des REACH-Textes noch nicht abschließend geklärt. Auf EU-Ebene sind für die Praxis Leitfäden in sogenannten "RIPs" (REACH Implementation Projects) erstellt worden, die bereits zu wichtigen Teilen abgeschlossen sind und die Sie unter anderem beim nationalen REACH-Helpdesk finden können (teilweise vorläufig in englischer Sprache). Auf Bundes- und Landesebene bereiten zahlreiche Arbeitsgruppen den zukünftigen Vollzug der neuen Verordnung vor. 

Bei Bedarf können Sie gerne Ihre Fragen, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zu REACH und dieser Webseite an folgende E-Mail-Adresse senden:

REACH(at)mulewf.rlp.de

Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.

Stand der letzten Aktualisierung: Januar 2009  

REACH